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Elterlein im Erzgebirge
Bekanntmachung August
| Amtliche Bekanntmachungen |
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| Der Stadtrat hat in seiner 14. Tagung am 30.08.2010 u.a. nachfolgende Beschlüsse gefasst: |
| Beschluss Nr. 1/14/10 |
| Der Stadtrat Elterlein beschließt, die Baumaßnahme „Straßenbeleuchtungsanlage im Zusammenhang mit dem Ausbau S 258 im Ortsteil Burgstädtel mit geschaffenem Fuß-und Radweg“ an die Firma Elektroservice Heinrich Elterlein aufgrund des günstigsten Angebotes zu vergeben. |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 2/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein fasst nachfolgenden Aufstellungsbeschluss für eine Erweiterung des Bebauungsplanes:
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| 1. Das Gewerbe- und Industriegebiet „Am Gansberg, II. BA“ soll durch die östlich angrenzende Fläche mit einer Größe von ca. 8,5 ha erweitert werden. |
Das Gebiet wird begrenzt
| . im N durch die Flurstücke Nr. 1170/ und 1161, |
| . im O durch den Güterweg, Flurstück Nr. 1250/3 |
| . im W durch die Flurstücke Nr. 1223/1 und 1223/2 (TAKATA) und |
| . im S durch das Flurstück 1221/6 (Oiltec) |
und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Elterlein:
| - Teilfläche aus Flurstück Nr. 1221/7, |
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- Teilfläche aus Flurstück Nr. 1172
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| - Flurstück 1173/1 und |
| - Teilfläche aus Flurstück Nr. 1173/2 |
| Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gansberg, II. BA“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer weiteren Produktionsstätte geschaffen werden. |
| 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Büro für Städtebau GmbH Chemnitz beauftragt werden. |
| 3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: |
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Die Planungsunterlagen sind auf einen Zeitraum von 2 Wochen im Rathaus der Stadt Elterlein öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu geben. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Auf einer öffentlichen Stadtratssitzung wird die Planung nochmals dargelegt und
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 3/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein beschließt:
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| 1. Für das an das Industriegebiet Hirtfeld angrenzende Gebiet in Richtung Schwarzbach soll ein Bebauungsplan für ein Industriegebiet „Hirtfeld I“ aufgestellt werden. |
Das Gebiet wird begrenzt
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- im N vom Waldgebiet der Flurstücke Nr. 109, 121/1, 134/1 und 138 der Gemarkung
Schwarzbach,
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| - im O vom GI „Hirtfeld“ (Fa. Bögl) an der Gemarkungsgrenze zu Elterlein, |
| - im W von den Flurstücken 153 und 155f Gemarkung Schwarzbach, |
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- im S vom Flurstück Nr. 129/1 (Richterberg) Gemarkung Schwarzbach und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Schwarzbach: Teilfläche vom Flurstück 109, 121/1, 128/1, 134/4, 138, 153a, 155e sowie
die Flurstücke 127, 133, 146/1 und 417/1.
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| Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Hirtfeld I“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Produktionsstätte geschaffen. |
| 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Büro für Städtebau GmbH Chemnitz beauftragt werden. |
| 3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: |
| Die Planungsunterlagen sind auf einen Zeitraum von 2 Wochen im Rathaus der Stadt Elterlein öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu geben. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Auf einer öffentlichen Stadtratssitzung wird die Planung nochmals dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
- |
Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 4/14/10 |
| Der Stadtrat Elterlein beschließt, die Eigenjagd „Am Schwarzen Teich“ mit einer Fläche von insgesamt 119,83 ha an Herrn Lutz Hellwig, Max-Korb-Straße 25, 09481 Elterlein zum angebotenen Pachtzins zu vergeben. Der Pachtvertrag wird für eine Dauer von 9,5 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2010 abgeschlossen. |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 5/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein beschließt, für die Nutzung durch den städtischen Kindergarten das Flurstück Nr. 199b der Gemarkung Elterlein mit einer Fläche von 474 m² von einer Erben-gemeinschaft zu erwerben. Alle im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flurstückes entstehenden Kosten werden durch die Stadt Elterlein getragen.
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| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 6/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Flurstücken Nr. 393 und 394 der Gemarkung Elterlein mit einer Fläche von ca. 540 m² an die Besitzer der dort aufstehenden Garagen zu verkaufen. Der Kaufpreis wird für eine 300 m² große Fläche (Garagenfläche) auf 23,00 €/m² und für die verbleibende zum Teil böschige Fläche auf 3,00 €/m² festgesetzt. Die Vermessungskosten und alle im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) haben die Erwerber zu tragen.
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| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 7/14/10 |
| Der Stadtrat Elterlein beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 484/22 der Gemarkung Elterlein mit einer Fläche von ca. 150 m² an den Garageneigentümer zum Kaufpreis in Höhe von 23,00 €/m² zu verkaufen. Die Vermessungskosten und alle im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) hat der Erwerber zu tragen |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 8/14/10 |
| Der Stadtrat Elterlein beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 484/22 der Gemarkung Elterlein mit einer Fläche von ca. 40 m² an den Garageneigentümer zum Kaufpreis in Höhe von 23,00 €/m² zu verkaufen. Die Vermessungskosten und alle im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) hat der Erwerber zu tragen. |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 9/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 834/1 der Gemarkung Hermannsdorf mit einer Fläche von ca. 60 m² an den Garageneigentümer zum Kaufpreis in Höhe von 23,00 €/m² zu verkaufen. Die Vermessungskosten und alle im Zusammenhang mit dem 0Rechtsgeschäft entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) hat der Erwerber zu tragen.
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| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 10/14/10 |
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Der Stadtrat Elterlein beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 834/1 der Gemarkung Hermannsdorf mit einer Fläche von ca. 50 m² an den Garageneigentümer zum Kaufpreis in Höhe von 23,00 €/m² zu verkaufen. Die Vermessungskosten und alle im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) hat der Erwerber zu tragen.
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| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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| Beschluss Nr. 11/14/10 |
| Der Stadtrat Elterlein beschließt, dass die Freie Wählergemeinschaft Hermannsdorf für das Objekt Dorfstraße 102 in Hermannsdorf die Vorplanung auf eigene Kosten beauftragen darf. Weitergehende Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. |
| Abstimmung: |
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| Gesetzliche Anzahl: |
16 |
Davon anwesend:
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14 |
Ja-Stimmen:
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14 |
| Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen:
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Siegbert Ullrich
Bürgermeister
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